Wissenswertes

Die Stadtwerke Lünen GmbH planen, in Niederaden, zwei Windenergieanlagen (WEA) zu errichten.


Für die Windenergieanlagen sind zwei Standorte vorgesehen:
1. Niederaden Nord mit einem Windrad bis zu 240 Metern Höhe
2. Im Erlensundern mit einem Windrad bis zu 200 Metern Höhe


Zum Vergleich: Der Florianturm in Dortmund hat eine Höhe von 220 Metern.


Zusätzlich sind drei Photovoltaik-Freiflächenanlagen an den Standorten Im Erlensundern, In der Bauget und In der Heide geplant.


Am 13. November 2024 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und -planung den Stadtwerken Lünen sein gemeindliches Einvernehmen für die Windenergieanlagen in Im Erlensundern und Niederaden-Nord in Aussicht gestellt.
Der Antrag die Windenergieanlagen zu genehmigen, wurde von den Stimmen der CDU und SPD unterstützt, während Grüne, GfL, FDP und AfD dagegen stimmten.
SPD und CDU begrüßen somit ausdrücklich alle geplanten Windenergieanlagen der Stadtwerke in Lünen.


Gemeindliches Einvernehmen
Das gemeindliche Einvernehmen ist ein rechtlicher Begriff aus dem Bau- und Planungsrecht. Es bezeichnet die Zustimmung der Gemeinde oder Stadt zu einem geplanten Vorhaben, insbesondere im Zusammenhang mit Bauvorhaben oder anderen Eingriffen in die Natur und Landschaft, wie z.B. die Errichtung von Windenergieanlagen oder Photovoltaikanlagen.
Das Einvernehmen ist notwendig, damit ein Bauvorhaben oder ein Projekt in einer Gemeinde umgesetzt werden kann. Ohne dieses Einvernehmen kann das Vorhaben nicht genehmigt oder in die Planung aufgenommen werden.

In Deutschland ist es im Baugesetzbuch (BauGB) festgelegt.


Im Fall von Windenergieanlagen muss die Gemeinde prüfen, ob das geplante Vorhaben mit den örtlichen Planungen und Zielen übereinstimmt und ob es beispielsweise den Naturschutz, den Immissionsschutz oder die Bevölkerung nicht übermäßig belastet. Das gemeindliche Einvernehmen wird von der zuständigen Kommune erteilt, in diesem Fall von der Stadt Lünen.

 

Windgeschwindigkeit und Standortwahl
Die Windgeschwindigkeit ist einer der entscheidendsten Faktoren für die Effizienz von Windenergieanlagen. Ein Windrad ist nur dann wirtschaftlich rentabel, wenn die mittlere Windgeschwindigkeit an einem Standort hoch genug ist. Windgeschwindigkeiten unter etwa

5 m/s gelten als zu gering, um eine wirtschaftlich sinnvolle Stromproduktion zu gewährleisten.
Ein anschauliches Beispiel ist das geplante Windkraftprojekt in Niederaden. In dieser Region sind die durchschnittlichen Windgeschwindigkeiten mit 5,25 bis 5,75 m/s vergleichsweise niedrig. Das bedeutet, dass die Erträge aus den Windkraftanlagen sehr gering sind.


Ohne staatliche Förderung würden die Windräder in Niederaden aufgrund der niedrigen Windgeschwindigkeit und der damit verbundenen geringen Erträge wahrscheinlich nicht gebaut werden.
Um die Energiewende erfolgreich voranzutreiben, ist es wichtig, dass Windenergieprojekte an Standorten mit höheren Windgeschwindigkeiten und besserer Wirtschaftlichkeit realisiert werden, anstatt Subventionen in weniger effiziente Projekte zu investieren.


 

 

Niederaden, ein Stadtteil von Lünen, nimmt etwa 3,4% der Gesamtfläche der Stadt ein.
Bemerkenswert ist, dass hier 63% aller aktuellen Projekte zur Förderung der Energiewende in Lünen realisiert werden sollen. Diese Planung sieht die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen und Windenergieanlagen vor.
Die Belastung für die direkt betroffenen Anwohner ist absehbar und wird zu einer Überforderung führen. Es entsteht der Eindruck, dass Niederaden als Testgebiet für die Energiewende missbraucht wird, ohne die Konsequenzen für die Menschen vor Ort wirklich zu bedenken.

Der Regionalverband Ruhr (RVR) ist in unserer Region zuständig für die Ausweisung von Windvorranggebieten. Auffällig ist, dass Niederaden vom RVR nicht als Windvorranggebiet ermittelt wurde.

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